Bist Du bereit für Deinen Schritt in die Selbstständigkeit oder hast Fragen zur Gründung Deines Unternehmens?
Und dabei brauchst Du die kompetente Unterstützung eines zertifizierten Gründer-Coaches?
Gut, dass Du zu uns gekommen bist ! Wir bieten Dir unsere langjährige Erfahrung an.
Wir begleiten tagtäglich Menschen in die Selbstständigkeit und geben unser Wissen aus mehr als 11 Jahren auch an Dich weiter.
Für wen eignen sich Gründer-Coachings?
Gründer-Coachings sind speziell für Menschen geeignet, die sich nicht nur beruflich, sondern auch persönlich weiterentwickeln möchten. Sich in der eigenen Branche selbstständig zu machen oder eine Gründung mit Partnern in einer neuen Branche, stellt die Gründer jeweils vor recht unterschiedliche und neue Herausforderungen. Bei der Bewältigung dieser kann ein Gründer-Coaching sie effektiv unterstützen.
Ist der derzeitige Job noch erfüllend? Gibt es Zweifel am Arbeitsverhältnis? Ist es Zeit für etwas Neues? Hier kann ein Gründer-Coaching helfen, zu erkennen, ob die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit sinnvoll ist.
Studenten, kurz vor oder nach dem Abschluss, für die bereits klar ist, dass sie für eine reguläre Tätigkeit als Angestellter nicht in Frage kommen, ist ein Gründer-Coaching zu empfehlen, vor allem, wenn sie innovative Ideen haben.
Bereits gegründete Unternehmen benötigen nicht nur Coaching im Rahmen des Geschäftsaufbaus, sondern auch bei der interpersonellen Zusammenarbeit, was oft nicht als klassisches Gründer-Coaching verstanden werden ,will‘, sondern vielmehr als Teilbereich der Unternehmensberatung verstanden wird.
WICHTIG! Auch Menschen, die gekündigt haben oder wurden, arbeitslos oder arbeitssuchend sind und die Chance ergreifen, ihren eigenen Weg zu gehen, gehören zur Zielgruppe von Gründer-Coachings.
So beantragst du den Gründungszuschuss (Sperrzeit) bei eigener Kündigung:
Wichtige Fristen beim Gründungszuschuss:
Du musst mindestens einen Tag arbeitslos (nicht arbeitssuchend, ( das kann man auch sein, wenn man noch einen Job hat) gemeldet sein, um Anspruch auf den Gründungszuschuss zu haben. Dabei ist es unerheblich, ob Du etwa durch Eigenkündigung eine Sperrzeit erhalten hast. Arbeitslos gemeldet heißt, deine altes Arbeitsverhältnis ist endgültig beendet.
Ein weiterer wichtiger Punkt, um den Gründungszuschuss zu bekommen: Du darfst noch nicht gegründet haben – zumindest nicht im Haupterwerb. Im Nebenerwerb darf deine Firma bereits bestehen. Nebenerwerb bedeutet, dass Du nicht mehr als 15 Wochenstunden für deine Firma aufgewendet hast.
Dein Restanspruch auf Arbeitslosengeld muss noch mindestens 150 Tage betragen.
Beantragst du den Gründungszuschuss während der Sperrzeit, hat das keine Auswirkungen auf die Höhe des Gründungszuschuss. Aber: Der Gründungszuschuss wird erst nach deiner Sperrzeit ausgezahlt – das aber in voller Höhe für sechs Monate.
So gehst du vor, um den Gründungszuschuss bei eigener Kündigung zu erhalten:
Du hast deinen Job verloren oder selbst gekündigt. Dann meldest du Dich umgehend (innerhalb von drei Tagen) beim Arbeitsamt arbeits-suchend, um eine Sperrzeit zu verhindern – das geht auch online oder telefonisch.
Wenn du schon länger als drei Monate vom Ende Deines Beschäftigungsverhältnisses weißt, musst du dich spätestens 3 Monate vor dem Ende des Arbeits- bzw. Ausbildungsverhältnisses arbeitsuchend melden. Spätestens am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit musst Du nun noch persönlich bei der Agentur für Arbeit vorstellig werden.
Diese zwei Fristen musst Du beachten, um eine Kürzung deiner Leistungen zu verhindern.
Bei der persönlichen Vorstellung in der Arbeitsagentur (Personalausweis nicht vergessen) musst Du gar nicht um den heißen Brei herumreden. Du kannst deinem Berater sofort erzählen, dass Du Dich selbständig machen willst. Dein Berater vermerkt das im System und sollte dir gleich den „Antrag auf Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit“ mitgeben. Diesen gibst du später mit allen erforderlichen Unterlagen wieder bei der Arbeitsagentur ab. Gründen kannst Du theoretisch bereits am 2. Tag Deiner Arbeitslosigkeit.
Gründer-Coaching Kosten und Finanzierung
Die Kosten für ein Gründer-Coaching variieren stark, je nachdem, was die eigenen Ziele sind, welchen Umfang das Coaching haben soll und wer ausgesucht wird. Um es an Beispielen mit Zahlen zu erläutern: Gründer-Coaching beginnt ab ca. 100 EUR pro Stunde, nach oben hin ist die Skala fast offen, wobei ein Stundenlohn von 290 EUR am oberen Ende der Skala angesiedelt ist.
Für die Finanzierung gibt es mehrere verschiedene Möglichkeiten:
- Das Coaching wird durch den Arbeitgeber bezahlt. Auch gibt es die Möglichkeit der Förderung von Führungskräften, die das Unternehmen verlassen werden und die im Rahmen ihrer Aufhebungsvereinbarung ein sog. Outplacement Coaching oder auch Newplacement Coaching finanziert bekommen.
- Das Coaching wird durch öffentliche Förderung finanziert und erfolgt durch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der AGENTUR FÜR ARBEIT oder des JOBCENTERS. Der Gutschein steht Menschen zu, die von Arbeitslosigkeit bedroht, arbeitslos sind oder sich arbeitssuchend gemeldet haben. Weitere Möglichkeiten öffentlicher bzw. staatlicher Fördermittel gibt es über das Bundesamt für Wirtschafts- und AusfuhrkontrolleBoder über das Wirtschaftsministerium. Beide konzentrieren sich auf die Förderung von Wirtschaftsberatung und Consulting im herkömmlichen Sinne, wo Coaching ein wesentlicher Bestandteil sein kann.
- Das Coaching wird durch den Klienten selbst (im sog. Bootstrapping) finanziert. Immer mehr Arbeitnehmer und Führungskräfte erkennen Sinn und Notwendigkeit von Gründer-Coachings. Wie Bill Gates schon sagte: „Jeder braucht Coaching“. Die daraus entstehenden Kosten sind nicht mehr einfach nur ausgegebenes Geld, sondern viel mehr eine Investition in die eigene Zukunft. Ein Gründer-Coaching zahlt sich schnell aus, da es ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist, dass Planung und Umsetzung der eigenen Gründung erfolgreich sind.
- Vor und/oder während der Gründung wird über Finanzierung (bspw. durch Banken, Fördermittel, Partner und/oder Investoren) die Kosten für Beratung und Coaching mit in den Gründungskosten einkalkuliert und auf diesem Wege refinanziert.
Zuschüsse und Förderungen
Auf Zuschüsse und Förderungen sind wir an anderer Stelle bereits eingegangen Sie sollen hier jedoch nochmals genannt werden:
Ein wesentliches Förderungsinstrument stellt jedoch der AVGS – der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters dar. Er steht denjenigen zu, die von Arbeitslosigkeit bedroht, bereits arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet sind. Weitere Möglichkeiten öffentlicher bzw. staatlicher Fördermittel bietet das Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle oder auch das Wirtschaftsministerium.
Insbesondere für Existenzgründer gibt es je nach Idee auch andere umfangreiche Fördertöpfe, die jedoch stark abhängig vom Gründervorhaben und der persönlichen Situation sind.
AVGS – Der Aktivierungs- und Vermittlungs Gutschein
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters – ist eine Finanzierungsmöglichkeit für ein Gründer-Coaching oder ein berufliches Coaching zur Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit. Mit dem Vermittlungsgutschein bescheinigt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter einer arbeitslosen oder einer Arbeit suchenden Person, dass die Förderbedingungen für ein Coaching erfüllt sind. Auf diesem Wege werden die Kosten getragen. Die rechtliche Grundlage für den Erhalt des AVGS ist der § 45 SGB III.
Mit Erhalt des AVGS hat die Klientin oder der Klient die Möglichkeit, sich einen AZAV-zugelassenen Coach zu suchen. Der Prozess sieht, je nachdem bei welcher Agentur für Arbeit oder bei welchem Job Center man gemeldet ist, so aus, dass das jeweilige Ziel des AVGS (also z. B. Heranführung an eine selbstständige Beschäftigung – Existenzgründer-Coaching) abklärt.
Nach Erhalt des AVGS kann der Teilnehmer sich einen geeigneten Coach bei einem zugelassenen Träger suchen, ihn kontaktieren und mit ihm Ablauf und Dauer besprechen.
Sobald Du weisst, dass Du mit uns arbeiten möchten, wird der Gutschein ausgefüllt und zurück an die Agentur für Arbeit oder Jobcenter gesendet. Dort wird die Durchführung der Maßnahme dann bewilligt. Und los geht es! Das klingt für viele Klientinnen und Klienten erst einmal ein bisschen kompliziert. Die Ausgabe und Bewilligung von diesen Gutscheinen ist jedoch ein absolut gängiges Instrument, um Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Sowohl die Vermittlungsfachkraft als auch wir als Experten können Dich zum Thema AVGS gerne weiter beraten.